Versicherungsfall erst ab dem Feuer
Erleidet ein Autofahrer einen Unfall, bei dem das Fahrzeug anschließend in Brand gerät, reguliert die Teilkaskoversicherung nur den Schaden, der durch den Brand entstanden ist, aber nicht den Unfallschaden.
Ein Mann war mit seinem Pkw zuerst in eine Baumgruppe gerast und landete anschließend im Graben. Daraufhin ging der Pkw in Flammen auf. Von seiner Teilkaskoversicherung beanspruchte das Unfallopfer die Regulierung des gesamten Schadens. Die Versicherung weigerte sich.
Das Oberlandesgericht Celle wies die darauffolgende Klage des Mannes gegen seine Versicherung ab. Die Begründung: Die Teilkaskoversicherung umfasse nicht wie eine Vollkaskoversicherung den Ersatz von Unfallschäden, sondern nur die Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen. Der Versicherungsfall sei erst mit dem Ausbruch des Brandes und nicht mit dem Unfall entstanden – auch wenn Unfall und Brand einen zusammenhängenden Sachverhalt darstellen. Die originären Unfallschäden seien mithin nicht erstattungsfähig.
Quelle: OLG Celle, Az.: 8 U 155/05
Erleidet ein Autofahrer einen Unfall, bei dem das Fahrzeug anschließend in Brand gerät, reguliert die Teilkaskoversicherung nur den Schaden, der durch den Brand entstanden ist, aber nicht den Unfallschaden.
Ein Mann war mit seinem Pkw zuerst in eine Baumgruppe gerast und landete anschließend im Graben. Daraufhin ging der Pkw in Flammen auf. Von seiner Teilkaskoversicherung beanspruchte das Unfallopfer die Regulierung des gesamten Schadens. Die Versicherung weigerte sich.
Das Oberlandesgericht Celle wies die darauffolgende Klage des Mannes gegen seine Versicherung ab. Die Begründung: Die Teilkaskoversicherung umfasse nicht wie eine Vollkaskoversicherung den Ersatz von Unfallschäden, sondern nur die Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen. Der Versicherungsfall sei erst mit dem Ausbruch des Brandes und nicht mit dem Unfall entstanden – auch wenn Unfall und Brand einen zusammenhängenden Sachverhalt darstellen. Die originären Unfallschäden seien mithin nicht erstattungsfähig.
Quelle: OLG Celle, Az.: 8 U 155/05